Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen Ihnen und Wanderleiter-Martin kommt mit Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Anmeldung zustande und wird wirksam. Sie erhalten darauf eine schriftliche Bestätigung.
Bei Mehrtagestouren bitten wir Sie nach Erhalt der Bestätigung innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung gemäss Bestätigung zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Tourbeginn fällig.
Bei halb- und eintägigen Touren, sowie bei kurzfristiger Buchung einer Mehrtagestour ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen.
Sonderwünsche sind nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von Wanderleiter-Martin bestätigt worden sind. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Pauschalpreis
Die Preise verstehen sich pro Person in CHF und enthalten die Leistungen gemäss Ausschreibung. Unterkunft in Doppel- oder Mehrbettzimmern bzw. Matratzenlager.

3. Annullation und Umbuchung
3.1 Durch den Kunden:
Annullationen sind erst gültig, wenn sie schriftlich bei Wanderleiter-Martin eingehen. Zur Deckung der Unkosten werden folgende Kosten verrechnet:
bis 31 Tage vor Tourbeginn – 50 % des Pauschalpreises
30 – 11 Tage vor Tourbeginn – 75 % des Pauschalpreises
10 – 0 Tage vor Tourbeginn – 100 % des Pauschalpreises
Als Stichtag gilt der Tag an dem die schriftliche Annullation bei Wanderleiter-Martin eingegangen ist. Sind Sie nicht in der Lage die Reise anzutreten, können uns jedoch eine Ersatzperson vermitteln, die an Ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Sollten Sie die Tour oder Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, erfolgt keine Rückerstattung.
Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen

3.2 Durch den Veranstalter:
Wird eine Tour oder Reise auf Grund äusserer Bedingungen (z.B. Wetter, höhere Gewalt) oder wegen ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt, so kann Wanderleiter-Martin auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung Ihrer bereits erfolgten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Programmänderungen
Unsere Touren finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Auch in Ihrem Interesse behält sich Wanderleiter-Martin jedoch vor, umfassende Änderungen des Programms, des Reisegebietes sowie weiterer Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bemüht sich Wanderleiter-Martin, Ihnen möglichst gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich damit einverstanden. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden Ihnen verrechnet respektive zurückerstattet. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, haben Sie das Recht, bei voller Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten. Es ist Wanderleiter-Martin im Weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.

5. Bewilligung, Sicherheit und Haftung
Wanderleiter-Martin bietet Ihnen grösstmögliche Sicherheit. Trotzdem kann ein Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen werden. Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitiger Haftung.
Wanderleiter-Martin behält sich aus Sicherheitsgründen das Recht vor, einzelne Kunden von der Wanderung auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung oder mangelnder körperlicher Verfassung einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung oder Rückerstattung verlangt werden.
Wanderleiter-Martin wurde die Bewilligung SG/RAG/2020-51 als Wanderleiter gemäss Artikel 1 des Risikoaktivitätengesetzes erteilt und ist gegen Berufshaftpflichtansprüche bis zu einer Summe von CHF 10’000’000.- pro Ereignis versichert (Zürich Versicherung Police 9.452.105).

6. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung oder sind sie mangelhaft, verlangen Sie unverzüglich bei der Tourenleitung Abhilfe. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, verlangen Sie von der Tourenleitung eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beanstandung. Ihre Beanstandungen und allfällige Ansprüche auf Schadenersatz müssen Sie spätestens 4 Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen.

7. Versicherung
Für den Versicherungsschutz sind Sie selbst verantwortlich. Eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung mit Einschluss von Rettungskosten ist Sache der Teilnehmer. Wir empfehlen Ihnen eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA und den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und Wanderleiter-Martin unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Buchs SG.

Buchs SG, 8. Dezember 2021

Wanderleiter-Martin
Martin Gabathuler
Kerbelstrasse 18
CH-9470 Buchs SG